Grünes Umweltministerium zeigt wieder einmal sein wahres Gesicht: Mit der Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke, Schmalrehe, Rot-, Dam-, Sika- und Muffelschmalwild wird manifestiert, dass Tierschutz, Lebensraumgestaltung und Artenreichtum dort nur eine beliebige Floskel zu sein scheint
Was für Feldhamster, Waschbär & Co. gilt, wird dem
wiederkäuenden Schalenwild in Hessen nun völlig aberkannt: So werden
keine Kosten und Mühen gescheut, den Lebensraum des Hamsters zu sichern,
was grundsätzlich sinnvoll ist. Waschbären, die von der EU als invasive
gebietsfremde Art eingestuft sind, erhalten eine Schonzeit, die die des
Rehwildes bei weitem überschreitet. Das Rehwild wird nun in Hessen 10
Monate lang bejagt – was weder wildbiologisch noch sachlich gerechtfertigt
ist.
„Gegenüber dem heimischen Schalenwild wird vom grün
geführten Umweltministerium jedoch ein Vernichtungsfeldzug vorbereitet, der
seines gleichen sucht. Ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen
ausgerichtet, soll eine verfehlte Forstpolitik auf dem Rücken des Wildes
ausgetragen werden. Sollte es jetzt nur noch darum gehen, das Wild
möglichst schnell zu töten und damit Kosten für Forstgatter oder
Einzelschutzmaßnahmen einzusparen, muss man sich fragen, welche Maßnahmen
noch kommen werden“, so LJV-Geschäftsführer Alexander Michel.
Der Landesjagdverband Hessen vermisst, dass bei den
staatlichen Unterstützungen zur Wiederaufforstungen auch
lebensraumverbessernde Maßnahmen für das Schalenwild eingefordert und
umgesetzt werden.
Man darf gespannt sein, ob auf den des Umweltministeriums
unterstehenden Flächen aktuell für die Mülltonne gejagt wird, denn auch
dort dürften durch die Coronakrise einige Absatzmärkte (Wildhandel und
Gastronomie) derzeit keinen oder nur geringen Bedarf haben. Eine Partei,
die auch immer wieder den Schutz von Tierarten in anderen Ländern der Welt
fordert, sollte zunächst bestrebt sein, dies auch im eignen
Zuständigkeitsbereich vorzuleben.
Der Landesjagdverband mit seinen Mitgliedsvereinen hat
diesen Vorstoß vehement abgelehnt, da eine hessenweite Jagdzeitverlängerung
weder nötig noch sachlich oder wildbiologisch zu begründen ist. Vielmehr
geraten hochträchtige Ricken und alles übrige Schalenwild in der Zeit der
Stoffwechselumstellung in einen erhöhten Stresszustand und weiterhin sind Fehlabschüsse
beim weiblichen Rehwild vorprogrammiert, da es nur noch um „Zahl vor Wahl“
geht. Statt eines Schmalrehs (einjähriges weibliches Reh) könnte eine
trächtige Ricke, die ein fast vollständig entwickeltes Kitz in sich trägt,
erlegt werden.
„Dieses übereilte Vorgehen wäre nicht notwendig gewesen.
Schon bereits jetzt wäre es möglich, in besonders gefährdeten Bereichen,
auf denen z. B. Neuanpflanzungen erfolgen sollen, mit Hilfe der
bestehenden jagdrechtlichen Möglichkeiten nach § 27 Bundesjagdgesetz und §
26 b Abs. 8 des Hessischen Jagdgesetzes Ausnahmeregelungen für einen
vorgezogenen Abschuss zu erwirken“, so Michel weiter.
Der LJV bedauert es daher sehr, dass die Verbände, die diese
Jagdzeitverlängerung gefordert haben (Hessischer Waldbesitzerverband
und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer u. A.), es
nicht für notwendig erachtet haben, das Gesprächsangebot des LJV
anzunehmen, sich nach dem Überstehen der Coronakrise an einen Tisch zu
setzen und das persönliche, direkte Gespräch zu suchen. So hat nun das
Umweltministerium, ohne einen Meinungsbildungsprozess abzuwarten, einseitig
entschieden. Auf weitere Sachargumente, die unterschiedliche Sichtweisen
beleuchten, wurde nicht eingegangen, insbesondere auch die umfänglichen
Hinweise, die bisher immer wieder durch den LJV kommuniziert wurden.
Wenn damit im Sinne des Koalitionsvertrages gemeint ist, die
Zusammenarbeit mit der Jägerschaft zu intensivieren, mag man auf die
Zukunft weiter gespannt sein.
April 2020 LJV Hessen
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